Wohngeld

Wohngeld-Plus-Reform: Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern.

Unter folgendem Link finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht. Weitere Informationen zum Wohngeld-Plus finden Sie hier

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.




Was ist Wohngeld?

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses und Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.

​Vom Wohngeld ausgeschlossen sind grundsätzlich folgende Personengruppen:

  • Empfänger von sog. Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe)
  • Alleinstehende Studenten
  • Alleinstehende Auszubildende in Erstausbildung ​

Der Antrag auf Wohngeld ist beim Landratsamt Ostallgäu zu stellen.

Er kann auch bei der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden, die den Antrag an die Wohngeldbehörde zur Bearbeitung weiterleitet.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Osterried
Sachbearbeiter A - Bom
08342 911-272-563C 034
Herr Wihlbiller
Sachbearbeiter Bon - G
08342 911-882-563C 032
Herr Blösch
Sachbearbeiter H - Kof
08342 911-271-563C 032
Frau Merkl
Sachbearbeiter Kog - Moo
08342 911-236-563C 034
Frau Hefele
Sachbearbeiter Mop - R
Sachbearbeiter Scha - Schv
08342 911-270-563C 041
Frau Eberle
Sachbearbeiter Schw
Sachbearbeiterin S - Z
08342 911-827-563C 041
Herr Blanbois
Aufgabenverantwortlicher
08342 911-329-563C 037

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen


Wohngeldgesetz (WoGG)

Merkblätter

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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