Rechnungsprüfung, Informationssicherheit und Datenschutz

Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (z.B. das Landratsamt), haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz - BayDSG).  

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in ihrer Verwaltung hinzuwirken. Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:

  1. Vor dem Einsatz automatisierter Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigten verarbeitet werden sollen, haben sie zu überprüfen, ob dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (datenschutzrechtliches Freigabeverfahren nach Art. 26 BayDSG).
  2. Sie führen ein Verzeichnis aller in der öffentlichen Stelle eingesetzten automatisierten Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigen verarbeitet werden (Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG). In dieses Verzeichnis kann jeder Einsicht nehmen.
  3. Sie beraten die Beschäftigten der öffentlichen Stelle in Fragen des Datenschutzes (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Reger
Leiter Stabsstelle
08342 911-312-542C 415
Herr Schneider
Datenschutzbeauftragter
Sachbearbeiter
08342 911-121C 419

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

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Der Bürgerservice:
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