Unterbringung von Asylbewerbern

Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen. Zuständig für die Unterbringung ist die Regierung von Schwaben.

Ein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder an einem bestimmten Ort besteht nicht.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Steinacher
Arbeitsgruppenleiter
08342 911-330-555B 012
Herr Holzheu
Sachbearbeiter
08342 911-332-555B 010
Frau Kuhn
Sachbearbeiterin
08342 911-534-555B 012

Besonderheiten

Terminvereinbarung unter asyl@Lra-oal.bayern.de

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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