Einbürgerung
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen – dieses wird voraussichtlich erst im Mai 2024 in Kraft treten. Es wird darum gebeten, entsprechende Anträge erst dann zu stellen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.
Auskünfte durch die Einbürgerungsstelle noch nicht möglich
Der Einbürgerungsstelle sind derzeit keine Details zum Inkrafttreten des Gesetzes bekannt. Im Rahmen der Beratungstätigkeit können keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bittet die behördliche Einrichtung abzusehen. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß dem aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz
Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben (seit mindestens acht Jahren) haben grundsätzlich einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Ausländer, die nicht alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können durch Ermessen (Regierung von Schwaben) eingebürgert werden, wenn sie sich seit acht Jahren in Deutschland aufhalten.
Für Deutschverheiratete kann die Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt werden.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Frau Birk Sachbearbeiterin | 08342 911-333 | -555 | B 015 | |
Notwendige Unterlagen
Erforderliche Unterlagen sind telefonisch bei der Sachbearbeiterin anzufragen
Entstehende Kosten
- Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,- €.
- Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird zusätzlich eine Gebühr von 51,- € / je Kind erhoben.