Visumsverfahren

Die Einreise nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird. Die deutschen Auslandsvertretungen, bei denen das Visum beantragt werden muss, gehören zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

Von der Dauer sowie dem Zweck des beabsichtigten Aufenthalts hängt es ab, ob die deutsche Auslandsvertretung allein entscheidet, oder ob sie zuvor die für den künftigen Aufenthaltsort in Deutschland zuständige Ausländerbehörde beteiligen muss. Grundsätzlich muss die Ausländerbehörde beteiligt werden, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauern soll, wenn beabsichtigt ist, in Deutschland zu arbeiten und bei Staatsangehörigen bestimmter Staaten. Die letztendliche Entscheidung über die Erteilung eines Visums obliegt aber immer der deutschen Auslandsvertretung.

Allerdings können z.B. EU-Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und den USA, aber auch von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland unabhängig von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts stets ohne Visum einreisen, auch wenn sie ständig in Deutschland bleiben wollen.
 
Daneben ist für einen Touristenaufenthalt für Staatsangehörige vieler Staaten kein Visum erforderlich. Der Touristen- oder Besuchsaufenthalt ist aber auf höchstens drei Monate im Halbjahr beschränkt (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einreise). Eine unmittelbare Verlängerung des Besuchsaufenthalts ist in aller Regel nicht ohne Weiteres möglich. Zudem darf während des Touristenaufenthalts nicht gearbeitet werden.

Andererseits benötigen wiederum Staatsangehörige vieler Staaten (z.B. Türkei) für jede Einreise, unabhängig von der Dauer oder des Zwecks des Aufenthalts, stets ein Visum.

Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren, die Schengenstaaten und das Schengener Übereinkommen erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts (siehe unten "Mehr zum Thema")
Grundsätzliche Auskünfte zu den Voraussetzungen des Visumsverfahrens gibt auch die Ausländerbehörde.

Notwendige Unterlagen

Bitte setzten Sie sich mit der deutschen Auslandsvertretung in Verbindung, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagne für die Visumserteilung notwendig sind.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

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Der Bürgerservice:
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