Wie dürfen Bioabfälle verpackt werden?

Ziel der neuen Bioabfallverordnung ist es, den Stör- und Fremdstoffanteil im Biomüll (vor allem den Anteil der Kunststoffe) zu begrenzen. Geben Sie Bioabfälle deshalb möglichst trocken und ohne Verpackung in die braune Tonne. Für Speisereste oder verschimmelte Nahrungsmittel eignen sich etwas Zeitungspapier, Küchenkrepp oder Sammeltüten aus Papier (auch gebrauchte Bäckertüten ohne Kunststofffenster). Um Verschmutzungen am Tonnenboden vorzubeugen, können Sie diesen mit etwas Zeitungspapier auslegen.

Im Gegensatz zu konventionellen Kunststoffbeuteln sind biologisch abbaubare Folienbeutel nicht grundsätzlich verboten. Voraussetzung für die Verwendung ist, dass die Kunststoff-Sammelbeutel den Vorgaben der neuen Bioabfallverordnung entsprechen und nach "Bioabfall-Beutel DINplus" zertifiziert sind.

Sie erkennen diese Beutel an der weißgrünen Grundfarbe, der flächendeckenden Bedruckung mit dem grünen Keimling-Symbol und einem Textfeld mit Hinweisen zur Konformität mit der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Ihr Anteil darf maximal ein Prozent des Tonneninhalts betragen.   


Der Landkreis rät jedoch ausdrücklich davon ab, für das Sammeln von Biomüll Folienbeutel zu verwenden, auch wenn diese biologisch abbaubar sind.

Hier die Gründe:

 

  • Der Biomüll aus dem Landkreis Ostallgäu wird zum größten Teil zu Kompost verarbeitet. Im Biomüll enthaltene Folienbeutel müssen vor der Kompostierung als Störstoffe mit großem Aufwand aussortiert werden. Denn auch biologisch abbaubare Folienbeutel zersetzen sich in der Rotte meist deutlich langsamer als organisches Material. Partikel der Beutel gelangen mit dem Kompost in die Umwelt.
  • Biologisch abbaubare Folienbeutel können neben organischen Ausgangsstoffen auch fossile Rohstoffe enthalten. In jedem Fall werden Grundstoffe eingesetzt, deren Anbau (z.B. Mais, Zuckerrohr) bzw. Förderung (z.B. Erdöl) die Umwelt belastet.

 

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