Gemeinsame Nutzung einer Biotonne

Für benachbarte Grundstücke kann auf Antrag die gemeinsame Nutzung einer Biomülltonne (Tonnengemeinschaft) zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass sich eine*r der beiden Antragsteller*innen zur Zahlung der Entsorgungsgebühr verpflichtet. Bitte füllen Sie das Formular "Tonnengemeinschaft" aus. Senden es an die Kommunale Abfallwirtschaft oder an Ihre Gemeindeverwaltung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Beranek
Sachbearbeiterin
08342 911-384-554Ärztehaus 504
Frau Bühler
Sachbearbeiterin
08342 911-456500 Ärztehaus
Herr Mayr
Sachbearbeiter
08342 911-387Ärztehaus 502

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