Gemeinsame Nutzung einer Restmülltonne

Auf Antrag kann für benachbarte Grundstücke die gemeinsame Nutzung eines Restmüllbehältnisses (Tonnengemeinschaft) zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass sich einer der beteiligten Anschlusspflichtigen zur Zahlung der Abfallgebühren bereit erklärt.

 

Bitte senden Sie das untenstehende Formular ("Erklärung Tonnengemeinschaft") an das Landratsamt, Kommunale Abfallwirtschaft oder reichen es bei Ihrer Gemeindeverwaltung ein.

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Beranek
Sachbearbeiterin
08342 911-384-554Ärztehaus 504
Frau Berger
Sachbearbeiterin
08342 911-387-554Ärztehaus 502
Frau Herrmann
Sachbearbeiterin
08342 911-456-554Ärztehaus 504

Notwendige Unterlagen

Ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Erklärung Tonnengemeinschaft"

Entstehende Kosten

keine

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