Leichtverpackungen

Dazu gehören: 

  • Kunststoff-Flaschen wie Getränkeflaschen, Wasch- und Reinigungsmittelflaschen etc.
  • Kunststoff-Becher wie Joghurt- und Margarinebecher, Obstschalen etc.
  • Kunststoff-Folien (kleiner DIN A 4) wie Nudelverpackungen, Chipstüten etc.
  • sonstige Kunststoffverpackungen wie Pralinenverpackungen, Obstnetze, Schaumstoffverpackungen etc.Abfallwirtschaft
  • Aluminiumverpackungen wie Kaffeeverpackungen, Alufolien, Schokoladenpapier, Kaugummifolien, Einwegschalen aus Alu etc.
  • Getränkekartons wie Milchtüten, Saftkartons, u. ä.
  • Sonstige Verbunde wie Chipsdosen, Cappuchino-Dosen, Pappe-Kunststoffverpackungen etc.
  • Styropor / -chips wie bunte Formteile von Verpackungen, Chips etc.



Bemerkungen

Betriebe mit einem größeren Aufkommen an Leichtverpackungen können auf Antrag als sogenannte "gewerbliche Anfallstellen" ausgewiesen werden. Die getrennt erfassten Leichtverpackungen werden dann in einem bedarfsgerechten Rhythmus abgeholt. Die Dienstleistung beinhaltet auch die Bereitstellung von Sammelbehältern.

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