Warum dürfen Gebrauchsgegenstände aus Plastik nicht in den Wertstoffsack?

Die gesetzliche Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber von Kunststoffen bezieht sich lediglich auf Verpackungen, nicht aber auf Gebrauchsgegenstände. Entsorgen Sie Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff (Spielzeug, Plastikdosen, Wäschekörbe, Putzeimer etc.) deshalb bitte über den Rest- bzw. Sperrmüll oder die Wertstoffhöfe in Buchloe, Füssen, Marktoberdorf, Obergünzburg, Oberostendorf oder Pfronten. 

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