Altöl

Gemäß Altölverordnung sind die Hersteller verpflichtet, Altöl anzunehmen. Die Rücknahme erfolgt über den Handel (z.B. Tankstellen). Der Landkreis Ostallgäu betreibt für Altöl kein eigenes Rücknahmesystem. 


Rücknahme von Altöl

 

 

 

 

 

 

 

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

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