Fischereischein
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i. d. R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Den Fischereischein können Sie bei Ihrer
örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z. B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein für maximal drei Monate im Jahr beantragen.
Wer den Fischereischein erhalten will, muss i. d. R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.
Über mögliche Aussnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Aussiedler, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für evtl. Härtefälle bei langjährigen Fischereischeininhabern aus anderen Bundesländern.
Für die Ablegung der Fischerprüfung ist die Prüfungsbehörde in Starnberg zuständig. Die Adresse lautet:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Staatliche Fischerprüfung
Postfach 11 46
82301 Starnberg
Tel: 08151/2692-0
Fax: 08151/2692-170
www.LfL.bayern.de oder
www.fischerpruefung.bayern.deNotwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Beantragung der Gemeindeverwaltung vorzulegen:
1. Nachweis der bestandenen Fischerprüfung (im Original)
2. Ein Lichtbild
3. Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Entstehende Kosten
Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Fischereischeingebühr:
1. Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 Euro
2. Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 Euro
3. Jugendfischereischein: 5,00 Euro
Fischereiabgabe:
Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe: 40,00 Euro.
Bei einmaliger Zahlung sind es höchstens 300,00 Euro (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter man bei Antragstellung ist.
Für den Jahresfischereischein (für Touristen) beträgt die Fischereiabgabe 15,00 Euro.
Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro, höchstens jedoch 2,50 Euro pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die bei der Gemeinde erfragt werden können, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.