Fischereischein

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i. d. R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z. B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein für maximal drei Monate im Jahr beantragen.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i. d. R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.

Über mögliche Aussnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Aussiedler, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für evtl. Härtefälle bei langjährigen Fischereischeininhabern aus anderen Bundesländern.

Für die Ablegung der Fischerprüfung ist die Prüfungsbehörde in Starnberg zuständig. Die Adresse lautet:

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Staatliche Fischerprüfung
Postfach 11 46
82301 Starnberg
Tel: 08151/2692-0
Fax: 08151/2692-170
www.LfL.bayern.de oder www.fischerpruefung.bayern.de

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Böhm
Sachbearbeiterin
08342 911-306-557A 175
Frau Rehbein
Stellvertreterin
08342 911-305-557A 173
Frau Winkelbauer
Stellvertreterin
08342 911-301-557D 166

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei Beantragung der Gemeindeverwaltung vorzulegen:

1. Nachweis der bestandenen Fischerprüfung  (im Original)
2. Ein Lichtbild
3. Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Entstehende Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Fischereischeingebühr:

1. Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 Euro
2. Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 Euro
3. Jugendfischereischein: 5,00 Euro

Fischereiabgabe:

Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe: 40,00 Euro.
Bei einmaliger Zahlung sind es höchstens 300,00 Euro (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter man bei Antragstellung ist.

Für den Jahresfischereischein (für Touristen) beträgt die Fischereiabgabe 15,00 Euro.

Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro, höchstens jedoch 2,50 Euro pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die bei der Gemeinde erfragt werden können, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

Besonderheiten

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein). Für die Erteilung ist die Gemeinde zuständig, an welchem Gewässer der Fischfang ausgeübt werden soll.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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