Besuchseinreisen, Verpflichtungserklärung (Einladung)

Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt? In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Verpflichtung gem. § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Damit verpflichten Sie sich, für die Dauer des Aufenthalts für alle evtl. entstehenden Kosten aufzukommen.

 

Ausländer/innen mit folgenden Aufenthaltstiteln können keine Verpflichtungserklärung abgeben: Touristenvisum, Duldung, Aufenthaltsgestattung

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (siehe unten)

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Hofer
Sachbearbeiter
08342 911-334-555B 009

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

1. gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass) /Aufenthaltsgenehmigung

2. Nachweis über die Wohnverhältnisse

3. aktuelle Einkommensnachweise des Besuchsempfängers (Gehaltsnachweise, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid ...) ,bei Selbständigen und bei freiberuflich tätigen Personen der letzte Einkommensteuerbescheid bzw. die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Besuchsempfängers

4. die persönlichen Daten des Gastes und der voraussichtliche Einladungszeitraum

5. Krankenversicherungsschutz des Besuchers für den geplanten Aufenthalt (die Krankenversicherung kann vom Besucher auch im Heimatland abgeschlossen werden, ist dann aber bei der Visumsbeantragung der deutschen Auslandsvertretung vorzulegen)

Entstehende Kosten

Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung sind Gebühren in Höhe von 29,-- Euro zu entrichten.

Bemerkungen

Liste der Staaten, bei deren Angehörigen davon auszugehen ist, dass eine Verpflichtungserklärung Voraussetzung für die Visumerteilung ist:
Afghanistan, Libyen, Albanien, Marokko, Algerien, Mazedonien, Ägypten, Moldawien, Armenien, Nigeria, Aserbaidschan, Pakistan, Äthiopien, Philippinen, Bangladesch, Ruanda, Bosnien-Herzegowina, Rußland, Burundi, Somalia, Georgien, Sri Lanka, Ghana, Sudan, Indien, Syrien, Irak, Tadschikistan, Iran, Thailand, Jordanien, Togo, Serbien, Montenegro, Kosovo, Türkei, Kamerun, Turkmenistan, Kasachstan, Tunesien, Kirgistan, Ukraine, Kuba, Usbekistan, Dem. Republik Kongo (ehem. Zaire), Vietnam, Liberia, Weißrußland.

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Wichtiger Hinweis:
Bitte verwenden Sie für Anfragen/Terminvereinbarungen folgende E-Mailadresse auslaender@Lra-oaL.bayern.de

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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