Heilpraktiker (-erlaubnis)

Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Heilpraktiker tätig werden möchte, muss sich dazu einer amtsärztlichen Überprüfung unterziehen. Diese wird in Bayern von den staatlichen Gesundheitsämtern durchgeführt. Die Überprüfung der Bewerber für die Heilpraktikererlaubnis findet im Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben statt.

Mit der amtsärztlichen Überprüfung sollen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung durch Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen verhindert werden.

Für die Heilpraktikererlaubnis existieren folgende Varianten bei denen jeweils eine schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung des angestrebten Gebiets erfolgt.

 

  1. Allgemeine Heilpraktikererlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
  2. Eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, beschränkt auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie (HP-Psycho)
  3. Eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, auf das Gebiet der heilkundlichen Physiotherapie (HP-Physio)

 

Termine der schriftlichen Überprüfung

PrüfungsterminAnmeldeschluss  
am dritten Mittwoch im März31. Dezember des Vorjahres 
am zweiten Mittwoch im Oktober30. Juni des Jahres

 

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um Heilpraktiker werden zu können:

• mindestens 25 Jahre alt
​• mindestens Volks- oder Hauptschulabschluss
​• Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung
​• Überprüfung durch das Gesundheitsamt
​• die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Gesundheitsamt
Fachkundige Stelle
08342/911-623-650D 150

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (wird auch vom Gesundheitsamt nach telefonischer Bitte per E-Mail an Sie verschickt)
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Erklärung (nur beim Antrag Psychotherapie nötig)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), über die körperliche und seelisch-psychische Eignung zur Ausübung des Berufs als Heilpraktiker
  • amtliches Führungszeugnis – Belegart O (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über den bestandenen Schulabschluss
  • bei der Antragsstellung müssen Sie außerdem angeben, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist

 

Besonderheiten

Ein- und Nachreichung von Unterlagen Zum Formular

Infos zu vielen Themen der Prävention und Gesundheitsförderung finden Sie auf www.bzga.de
 
Adressen
rund um das Gesundheitswesen (Kliniken, Ärzte, Therapeuten, usw.)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-623
Fax: 08342 911-650

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