Bestätigung von Fischereiaufsehern

Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag (formlos) der Fischereiberechtigten, Fischereipächter, Fischereigenossenschaften oder Gemeinden einen Fischereiaufseher bestätigen.

Der bestätigte Fischereiaufseher hat die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

Mit dem Bescheid der Kreisverwaltungsbehörde wird der örtliche Zuständigkeitsbereich festgelegt. (Grundsatz: nur in den Grenzen des Fischereirechts des Antragstellers).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Böhm
Sachbearbeiterin
08342 911-306-557A 175
Frau Rehbein
Stellvertreterin
08342 911-305-557A 173
Frau Winkelbauer
Stellvertreterin
08342 911-301-557D 166

Notwendige Unterlagen

Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
 

  1. Kopie des Fischereischeins; das kann auch ein in Bayern geltender außerbayerischer Fischereischein sein
  2. Bescheinigung über den Eignungstest beim Institut für Fischerei (im Original)
  3. Erklärung über den gesundheitlichen Zustand (siehe Dokumente)
  4. Ein Lichtbild
  5. Führungszeugnis (im Original, ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Formulare

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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