Beförderung von Schülern zu Grund- und Mittelschulen

Die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschulen ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Schulaufwandsträger (Kommune oder Schulverband).

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Der Antrag auf Kostenerstattung ist bis spätestens 31.10. für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Ostallgäu einzureichen.
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

>Kontaktinformationen

Funktions-E-Mail-Adresse:
sg21e-schueler@lra-oal.bayern.de

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