Meister-BAföG (seit August 2016 Aufstiegs-BAföG)

Wer nach einer abgeschlossenen Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO) oder in einem bundes- oder landesrechtlichen anerkannten Beruf an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt, kann das Aufstiegs-BAföG (bis Juli 2016 auch „Meister-BAföG“) beantragen.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Hartmann
Sachbearbeiterin A - H
08342 911-257-563C 046
Frau Haid
Sachbearbeiterin I - M
08342 911-319-563C 046
Frau Hnida
Sachbearbeiterin N - Z
08342 911-407-563C 044

Notwendige Unterlagen

Formulare und Vordrucke finden Sie hier.

Bei Vollzeitmaßnahmen:
 
  1. Antrag "Aufstiegs-BAföG" (Formblatt A)
  2. Anlage zu Formblatt A
  3. Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte (Formblatt B)
  4. Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage Formblatt Z)
  5. wenn verheiratet: Erklärung des Ehegatten (Formblatt C)
  6. Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
  7. Bankbestätigung

Bei Teilzeitmaßnahmen:
 
  1. Antrag "Aufstiegs-BAföG" (Formblatt A)
  2. Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte (Formblatt B)
  3. Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage Formblatt Z)

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Merkblätter

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Studenten wenden sich bei Fragen bzw. zur Antragstellung an die Studentenwerke bei den jeweiligen Hochschulen bzw. Fachhochschulen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-563

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