Meister-BAföG (seit August 2016 Aufstiegs-BAföG)
Wer nach einer abgeschlossenen Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO) oder in einem bundes- oder landesrechtlichen anerkannten Beruf an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt, kann das Aufstiegs-BAföG (bis Juli 2016 auch „Meister-BAföG“) beantragen.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.
Weitere Informationen finden Sie
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Zur Online-Antragstellung geht es
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Notwendige Unterlagen
Formulare und Vordrucke finden Sie
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Bei Vollzeitmaßnahmen:
- Antrag "Aufstiegs-BAföG" (Formblatt A)
- Anlage zu Formblatt A
- Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte (Formblatt B)
- Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage Formblatt Z)
- wenn verheiratet: Erklärung des Ehegatten (Formblatt C)
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Bankbestätigung
Bei Teilzeitmaßnahmen:
- Antrag "Aufstiegs-BAföG" (Formblatt A)
- Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte (Formblatt B)
- Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage Formblatt Z)
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.