Lernförderung - Nachhilfe

Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch eine Lernförderung, welche die bereits vorhandenden schulischen Angebote ergänzt („außerschulische Lernförderung“).

Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.

Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die entstehenden Kosten hierfür übernommen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brauer
Sachbearbeiter A - Al
08342 911-403-563C 040
Frau Pleier
Sachbearbeiter Am - J
08342 911-513-563C 039
Frau Frei
Sachbearbeiterin K - Q
08342 911-869-563C 039
Frau Flusche
Sachbearbeiterin R - Z
08342 911-198-563C 040

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag:

Bewilligungsbescheide über
 
  1. Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
  2. Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
  3. Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
  4. Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung
  5. Bescheinigung der Schule

Entstehende Kosten

Kosten entstehen keine.

Formulare

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung legen Sie auch eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids (z.B. vom Jobcenter, der Wohngeldstelle, etc.) und Nachweise über die Höhe der anfallenden Kosten für die beantragte Leistung vor.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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