Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen bestehen, haben im Rahmen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge einen Anspruch auf Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. In Betracht kommen z.B. Personen ohne ausreichende Unterkunft (Obdachlose), allein stehende Wohnungslose, Strafentlassene und verhaltensgestörte junge Menschen, denen keine Erziehungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII, oder keine Eingliederungshilfe gewährt werden kann.

Nähere Informationen für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten finden Sie hier.

Notwendige Unterlagen

  1. Antrag auf Sozialhilfe
  2. Formular "Vertretungsvollmacht"
    (soweit Sie sich von einer anderen Person gegenüber dem Sozialamt vertreten lassen)
  3. Formular "Erklärung zu Antrag"
  4. Formular "Mietbescheinigung" oder Mietvertrag
  5. Formular "Bankbescheinigung"  
  6. Formular "Vermögenserklärung"
  7. Formular "Erklärung über ausländisches Grundvermögen"
  8. Formular "Erklärung zur Verwendung des Kindergeldes"
  9. Formular "Attest Krankenkost" (soweit notwendig)
  10. Rentenbescheid bzw. Verdienstbescheinigungen
  11. Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos)
  12. Aufwandsnachweis für sämtliche Versicherungen
  13. Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden)

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 67 - 69 SGB XII
 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Der Antrag auf Sozialhilfe ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen, die den Antrag anhand der melderechtlichen Unterlagen bestätigt und anschließend an die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt zur zuständigen Bearbeitung weiterleitet. Die Angaben im Antrag sind, soweit möglich, durch geeignete Unterlagen zu belegen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-520 o. -318
Fax: 08342/911-563

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