Beratung und Information

Die FQA des Landratsamtes Ostallgäu informiert und berät

  1. die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten,
  2. Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über stationäre Einrichtungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und über die Rechte und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner solcher stationärer Einrichtungen und
  3. auf Antrag Personen und Träger, die die Schaffung von stationären Einrichtungen im Sinne des Art. 2 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) anstreben oder derartige stationäre Einrichtungen betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der stationären Einrichtungen
  4. Träger von Einrichtungen über bauliche Mindestanforderungen nach der AVPfleWoqG 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Klotz-French
Sozialpädagogin
08342 911-285-97111C 236
Frau Lutz
sozialmedizinische Assistentin
08342 911-145-97111C 236
Frau Hampp
Sachbearbeiterin
08342 911-507-97111C 238
Frau Lattermann
Sachbearbeiterin
08342 911-314-97111C 236

Entstehende Kosten

Kosten entstehen keine.

Gesetzliche Grundlagen

  • Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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