Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt

Auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Drittel Kapitel des SGB XII hat derjenige einen Rechtsanspruch, der seinen Bedarf, d.h. den notwendigen Lebensunterhalt, nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann und nicht erwerbsfähig im Sinne des Zweiten Buches SGB (SGB II) ist.

Personen, die nach dem SGB II als erwerbsfähig gelten und deren Angehörigen, erhalten keine Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Auch die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII gehen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII vor.

Der laufende, täglich wiederkehrende Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelsatz, den Mehrbedarfszuschlägen, den Unterkunfts- und Heizkosten, den Kosten einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung sowie einem individuellen Sonderbedarf.
Vom so ermittelten Bedarf wird das anrechenbare Einkommen in Abzug gebracht. Die Höhe der monatlichen Hilfe ist der sich errechnende Differenzbetrag, soweit nicht verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Haug
Sachbearbeiter A
08342 911-520-563C 038
Frau Greisel
Sachbearbeiterin B - D
08342 911-512-563C 031
Frau Schamberger
Sachbearbeiter F - H
08342 911-234-563C 035
Frau Walter
Sachbearbeiter I - Ka
Sachbearbeiter M
08342 911-818-563C 031
Frau Richter
Sachbearbeiter Kb - L
08342 911-263-563C 035
Frau Hartmann
Sachbearbeiter N - Sa
08342 911-525-563C 033
Frau Illichmann
Sachbearbeiter Sb - V
08342 911-235-563C 033
Frau Unsin
Sachbearbeiterin W - Z
08342 911-212-563C 031

Notwendige Unterlagen

  1. Antrag auf Sozialhilfe
  2. Formular "Vertretungsvollmacht"
    (soweit Sie sich von einer anderen Person gegenüber dem Sozialamt vertreten lassen)
  3. Formular "Erklärung zu Antrag"
  4. Formular "Mietbescheinigung" oder Mietvertrag
  5. Formular "Bankbescheinigung"  
  6. Formular "Vermögenserklärung"
  7. Formular "Erklärung über ausländisches Grundvermögen"
  8. Formular "Erklärung zur Verwendung des Kindergeldes"
  9. Formular "Attest Krankenkost" (soweit notwendig)
  10. Rentenbescheid bzw. Verdienstbescheinigungen
  11. Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos)
  12. Aufwandsnachweis für sämtliche Versicherungen
  13. Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden)

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 27 ff SGB XII

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Der Antrag auf Sozialhilfe ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen, die den Antrag anhand der melderechtlichen Unterlagen bestätigt und anschließend an die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt zur zuständigen Bearbeitung weiterleitet. Die Angaben im Antrag sind, soweit möglich, durch geeignete Unterlagen zu belegen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-520 o. -318
Fax: 08342/911-563

>Kontaktinformationen

Funktions-E-Mail-Adresse:
sozialamt@lra-oal.bayern.de

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