Entschädigung nach SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Personen, die in der ehemaligen DDR Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen Entscheidung geworden sind, können auf Antrag nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz durch das zuständige Gericht bzw. nach dem Verwaltungsrechtlichen sowie dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz von den zuständigen Rehabilitierungsbehörden in den neuen Ländern rehabilitiert werden. Mit dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR sind die Antragsauschlussfristen bis zum 31.12.2011 bzw. 31.12.2012 verlängert worden.
Die strafrechtliche Rehabilitation ist Grundlage für die Zahlung von sozialen Ausgleichsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz. Diese Leistungen werden für materielle und gesundheitliche Nachteile, die mit der Freiheitsentziehung entstanden sind, gewährt.
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Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der Verfolgteneigenschaft
- Nachweise über Einkommen des Verfolgten, des nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebensgefährten
- Nachweise über Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen
- Formular "Mietbescheinigung" oder Mietvertrag
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.