Bergbahnen und Skilifte

Die Verkehrsbehörde ist Ansprechpartner und Vermittler zwischen den Fachbehörden in und außerhalb des Landratsamtes (z. B. Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaftsamt) mit den Betreibern von Bergbahnen und Skiliften.

Die notwendige Bau- und Betriebsgenehmigung für Bergbahnen und Skilifte wird seitens der Verkehrsbehörde erteilt. Die technischen Bestimmungen werden seitens der Regierung von Oberbayern überprüft und ggf. genehmigt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Götz
Sachbearbeiterin
08342 911-183-553D 060
Herr Köpf
Sachbearbeiter
08342 911-771-553D 060
Herr Moser
Stellvertreter
08342 911-304-553D 060

Notwendige Unterlagen

Um eine Bau- und Betriebsgenehmigung zu erhalten, sind alle Unterlagen erforderlich, um das Vorhaben beurteilen zu können. Hierzu zählen z. B.

  • Lagepläne
  • Technische Beschreibungen
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

>Kontaktinformationen

Genehmigungsbehörde für die technische Zulassung:

Regierung von Oberbayern

Technische Seilbahnaufsicht

Maximilianstraße 39

80538 München

Tel. 089/2176-0

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