Verlängerung von Fahrerlaubnissen

Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat und sind auf der Rückseite in der Spalte 11 ein oder mehrere Klassen (z. B. Klasse C, CE, D1, D1E, D oder DE) mit einer Befristung versehen, so dürfen Sie Kraftfahrzeuge dieser Klassen nach Ablauf der Befristung nicht mehr fahren, wenn Sie diese nicht vorher verlängern lassen.

Besitzen Sie noch den Führerschein der Klasse 2 oder 3 müssen Sie vor dem 50. Lebensjahr Ihren Führerschein auf die EU-Klassen umschreiben lassen, ansonsten dürfen nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse und Züge bis 12 Tonnen geführt werden

Die Verlängerung kann bis zu 6 Monate vor Ablauf beim Landratsamt beantragt werden. Der Verlängerungszeitraum wird trotzdem ab Ablauf der Führerscheinklassen gerechnet.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice

Notwendige Unterlagen

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Aktueller Führerschein

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Personalausweis oder Reisepass

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Biometrisches Foto (35x45mm) – nicht älter als 1 Jahr

-Unterschriebenes Kontrollblatt

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Ärztliches Gutachten (nach Anlage 5 Nr. 1 FeV)

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Augenärztliches Gutachten (nach Anlage 6 Nr. 2 FeV)

 

 

Zusätzlich bei einer Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1, D1E:

Erweitertes Führungszeugnis der Belegart "OE"
(bei der Gemeinde zu beantragen und direkt an das Landratsamt zu schicken)
-Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nach Anlage 5 Nr. 2 FeV)
(bei einer Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr)

Werden die Bus- bzw. LKW-Klassen für gewerbliche Zwecke genutzt, ist der Nachweis der Schlüsselzahl 95 erforderlich. Diese wird seit dem 23.05.2021 im Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingetragen und nicht mehr im Führerschein ausgewiesen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und den Unterlagen finden Sie unter Fahrerqualifizierungsnachweis.

Sollten die Fahrerlaubnisklassen bereits abgelaufen sein, setzen Sie sich bitte aufgrund der Erteilung nach Ablauf zuerst mit dem Bürgerservice unter 08342/911-444 in Verbindung.​

Entstehende Kosten

Führerscheingebühr 
Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse(n)                

34,50 €

  
KBA-Gebühren 
KBA-Auskunft

3,30 €

KBA-Meldung

1,00 €

  
zzgl. Direktversand5,10 €

Weitere Gebühren können wegen der Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises für die Schlüsselzahl 95 anfallen.

Bei Antragstellung im Landratsamt, oder in der Außenstelle Füssen wird Ihnen der neue Führerschein von der Bundesdruckerei per Direktversand nach Hause geliefert. Hierfür muss das aktuelle Fahrerlaubnisdokument vor Ort entwertet werden können.

Der Direktversand ist nicht möglich, wenn Ihre C- oder D-Klassen bereits abgelaufen sind.

Formulare

Merkblätter

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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