Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland

Ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus dem Ausland soll hier zugelassen werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice
Zulassungsstelle Füssen
alle Sachbearbeiter
08362/93874-0-20

Notwendige Unterlagen

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Ausländische Fahrzeugpapiere

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Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

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EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Bezeichnung COC – Certificate of Conformity), sollte die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht vorhanden sein, dann müssen Sie die erforderlichen technischen Daten durch eine Datenbestätigung oder durch ein Gutachten gemäß § 21 StVZO vom TÜV nachweisen

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Bescheinigung über die Durchführung einer Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug seit der erstmaligen Zulassung bereits einmal hätte vorgeführt werden müssen

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bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, ist eine Bescheinigung über die Durchführung vorzulegen, wenn das Fahrzeug seit der erstmaligen Zulassung bereits einmal hätte vorgeführt werden müssen

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Umsatzsteuer-Mitteilung für Fahrzeuge bis 6.000 km oder wenn seit der Erstzulassung weniger als 6 Monate vergangen sind

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Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag oder Rechnung) im Original

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Bestätigung der Fahrgestellnummer 
Dies ist möglich durch Vorführung des Kfz direkt bei der Zulassungsstelle oder einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA...)

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Personalausweis oder Reisepass

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SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer


Hinweis: Das Fahrzeug muss am Tag der Zulassung in Deutschland stehen.
 

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Außerdem: Wird das Fahrzeug von außerhalb eines EU-Staats eingeführt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zollverwaltung vorzulegen

 

Sollten Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen, können Sie jemanden Bevollmächtigen. Dieser benötigt zusätzlich folgende Unterlagen:

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seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters

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eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter

 

Zusätzlich bei Firmen:

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siehe unten beigefügtes "Merkblatt für die zur Zulassung zusätzlich vorzulegenden Unterlagen"

 

Zusätzlich bei Vereinen:

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siehe unten beigefügtes "Merkblatt für die zur Zulassung zusätzlich vorzulegdenen Unterlagen"

 

Zusätzlich bei der Zulassung auf Minderjährige:

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Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)

Entstehende Kosten

Die entstehenden Kosten können Sie der Gebührenübersicht unter dem Punkt "Merkblätter" entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für das Prägen von Kennzeichen anfallen können.

Formulare

Merkblätter

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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