Gemeinsame Nutzung einer Biotonne

Für benachbarte Grundstücke kann auf Antrag die gemeinsame Nutzung einer Biomülltonne (Tonnengemeinschaft) zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass sich eine*r der beiden Antragsteller*innen zur Zahlung der Entsorgungsgebühr verpflichtet. Bitte füllen Sie das Formular "Tonnengemeinschaft" aus. Senden es an die Kommunale Abfallwirtschaft oder an Ihre Gemeindeverwaltung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Beranek
Sachbearbeiterin
08342 911-384-554Ärztehaus 504
Frau Berger
Sachbearbeiterin
08342 911-387-554Ärztehaus 502
Frau Herrmann
Sachbearbeiterin
08342 911-456-554Ärztehaus 504

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