Personenstand und Ausländerwesen
Im Landkreis Ostallgäu leben (nach dem Stand vom 31.07.2017) 12.193 ausländische Staatsangehörige aus 124 verschiedenen Ländern. Dies entspricht einem Anteil der ausländischen Bevölkerung von etwa 8,77 %. Alle ausländischen Staatsangehörige benötigen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Voraussetzungen hierfür sind aufgrund der umfangreichen ausländerrechtlichen Regelungen gänzlich unterschiedlich.
Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die ausländischen Mitbürger des Landkreises Ostallgäu, um sie in sämtlichen Fragen hinsichtlich eines Besuchsaufenthalts oder auch längerfristigen Aufenthalts zu beraten und sie dabei z. B. auf das Erfordernis entsprechender Aufenthaltstitel hinzuweisen.
Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sind sowohl bei der Ausländerbehörde wie auch beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnortgemeinde erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Die dem Landkreis Ostallgäu zugewiesenen Asylbewerber werden ebenfalls durch die Ausländerbehörde betreut.
Sollten Sie noch weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Waldvogel Sachgebietsleiter | 08342 911-337 | -555 | C 133 |  |
Frau Birk Stellvertretende Sachgebietsleiterin | 08342 911-333 | -555 | C 134 |  |